Die drei Vergleichsgrundstücke, für welche ein Kaufpreis von jeweils Fr. 580.00/m2 bezahlt wurde, liegen im Ostbereich der Spezialzone T. Dort waren neben anderen Nutzungen ein N für maximal 10'000 Besucherinnen und Besucher sowie ein Einkaufszentrum mit maximal 11'000 m2 Verkaufsfläche als Mantelnutzung des N zulässig. Dabei durfte die Verkaufsfläche maximal 8'000 m2 für täglichen, periodischen und aperiodischen Bedarf, rund 2'000 m2 für Sportartikelverkauf sowie rund 1'000 m2 für Gastronomie betragen. Zudem waren verkehrsintensive Sport- und Freizeitnutzungen mit maximal 2'000 m2 Bruttogeschossfläche zulässig (§ 30ter Abs. 2 aBNO Q.).