5.3. 5.3.1. Die Grundstücke an der H (Listenpositionen 4-7) lagen im Zeitpunkt der Handänderungen in der Wohn- und Gewerbezone WG 5. Zudem lagen sie im Ostbereich der Spezialzone T mit Gestaltungsplanpflicht. Der Gestaltungsplan T wurde am 23. August 2010 vom Stadtrat beschlossen und wurde am 11. Mai 2011 durch den Regierungsrat genehmigt. Alle Grundstücke an der H wurden im Jahr 2009 verkauft. Zum Zeitpunkt der Handänderungen war der Gestaltungsplan T noch nicht in Kraft. Drei der Grundstücke wurden zu einem Preis von je Fr. 580.00/m2 verkauft. Für eines der Grundstücke wurde ein Kaufpreis von Fr. 614.00/m2 erzielt.