Es wurden Ertragswertschätzungen nach etablierter Methodik (vgl. Das Schweizerische Schätzerhandbuch, SVKG, SEK/SVIT, 5. Auflage, Aarau 2019, S. 129 ff.) vorgenommen, von den mitwirkenden Fachrichtern untereinander plausibilisiert und letztlich dem Gesamtgericht vorgestellt. Dieses hat entschieden, auf eine detaillierte Offenlegung aller Einzelschätzungen zu verzichten, weil Schätzungen bekanntlich (20 % = +/- 10 %, vgl. SKEE 4-EV.2019.9 vom 18. März 2020 Erw. 4.3. mit weiteren - 11 -