Die Vergleichsobjekte wurden intern von den Fachrichtern einzeln nach den konkreten Rechts- und Sachvorgaben analysiert, so dass alle wesentlichen, auf der ausgeführten Basis ersichtlichen Aspekte, wie Lage, Grösse, Bauaufwand (inkl. allfälliger Abbruchkosten), Nutzungsarten (Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen) etc. in die Ertragswertermittlungen einfliessen konnten. Es wurden Ertragswertschätzungen nach etablierter Methodik (vgl. Das Schweizerische Schätzerhandbuch, SVKG, SEK/SVIT, 5. Auflage, Aarau 2019, S. 129 ff.) vorgenommen, von den mitwirkenden Fachrichtern untereinander plausibilisiert und letztlich dem Gesamtgericht vorgestellt.