allgemeine Bekanntheit und wirkten sich nach der Erfahrung des Gerichts so auf die Preisgestaltung aus. Das SKE geht davon aus, dass aufgrund dieser Vorwirkung der Gestaltungspläne bereits erhöhte Preise erzielt werden konnten – diese jedoch wieder mit einem gewissen Einschlag aufgrund der verbleibenden Planungsunsicherheiten belastet waren.