Der vom SKE mit dem ursprünglichen Entscheid vom 15. März 2019 auf Fr. 600.00/m2 festgesetzte absolute Landwert darf daher nicht unterschritten werden. Die im Gutachten beantragte Reduktion des absoluten Landwerts auf Fr. 550.00/m2 hat schon prozessual ausser Betracht zu fallen. -7- Dies ändert immerhin nichts daran, dass die Aussagen des Gutachtens ansonsten eben als Parteierklärungen der Gesuchstellerin zu werten und insofern im Rahmen der Preisfestsetzung auch zu würdigen sind.