7. 7.1. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 2'800.00, einer Kanzleigebühr von Fr. 520.00 und den Auslagen von Fr. 370.00, insgesamt Fr. 3'690.00, sind vom Gesuchsteller zu bezahlen. 7.2. Der Gesuchsteller hat den Gesuchgegnern darüber hinaus die Parteikosten mit pauschal Fr. 4'600.00 (inkl. MWST und Auslagen) zu ersetzen. Zustellung - Vertreter des Gesuchstellers (2) - Vertreter der Gesuchgegner (2) Mitteilung - Mitwirkende Fachrichterin - Mitwirkende Fachrichter (3) - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde