3. Die Anpassungsarbeiten erfolgen gemäss den in vorstehender Ziff. 1 zu integrierten Bestandteilen erklärten Dokumenten zu Lasten des Gesuchstellers. 4. Alle darüber hinaus gehenden Forderungen werden abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden darf. 5. Der Gesuchsteller wird ermächtigt und angewiesen, die Rechtsänderung unter Nachweis der geleisteten Zahlung gemäss Dispositiv-Ziffer 2 dem Grundbuchamt Laufenburg zur Eintragung anzumelden. - 24 - 6. Die Vermessungs- und Rechtsänderungskosten gehen zu Lasten des Gesuchstellers.