Die Parteikosten vor dem Verwaltungsgericht werden mit Fr. 3'849.50 (inklusive Auslagen und MWST; Periode April 2017 bis Dezember 2017), jene vor Bundesgericht mit Fr. 3'164.20 (inklusive Auslagen und MWST; Periode Januar 2018 bis Februar 2019) beziffert (Eingabe vom 16. Dezember 2019). 8.4.2. Der Gesuchsteller geht davon aus, dass der Parteikostenersatz für die oberinstanzlichen Verfahren mit deren Entscheiden rechtskräftig festgelegt worden seien. Das SKE müsse bei einer Rückweisung auch die Parteientschädigung neu entscheiden (Eingabe vom 11. Juni 2019).