6. 6.1. An der Verhandlung vom 11. Dezember 2019 wurde die Frage aufgeworfen, wie die künftige Adresse (bisher Z.-Strasse) sein werde, nachdem der Zugang, und mit diesem auch der Briefkasten, auf die O.-Strasse verschoben werde (Protokoll S. 9). Die Abklärung des Kantons bei den Gemeindebehörden Y. ergab, dass die bisherige Adresse (Z.-Strasse 31) beibehalten werden kann (Eingabe vom 30. Januar 2020, S. 1). Die Gesuchgegner verlangten daraufhin eine Zusicherung der Schweizerischen Post, dass sämtliche Post (mit oder ohne Adressänderung) an die O.-Strasse geliefert werde (Eingabe vom 17. Februar 2020, S. 2).