Gerichts hält die festgestellte Beschränkung der Repräsentationsfunktion mit einem Drittel des auf den Vorgarten entfallenden Mietwertanteils, also mit Fr. 300.00/Jahr für angemessen abgegolten. Bei einem durchschnittlichen Kapitalisierungssatz von 4 % errechnet sich ein Ertragswertverlust von Fr. 7'500.00. Eine Minderheit des Gerichts hätte die Einbusse tiefer bewertet. 5.4.6. Den Enteigneten ist zusammenfassend aufgrund der angetroffenen konkreten Beeinträchtigung in Umsetzung des bundesgerichtlichen Auftrags eine Entschädigung von Fr. 7'500.00 zuzusprechen.