Die Umgebung (ohne Bauten) macht rund 310 m2 der Gesamtfläche von 445 m2 aus. Der durch die LSW beeinträchtigte Vorgarten belegt davon 125 m2 (Erw. 5.2.), d.h. es sind ca. 40 % des Gartens betroffen, was einem Mietwert von Fr. 900.00/Jahr entspricht. Von einem Vollverlust kann indessen, namentlich in Bezug auf die Wohnnutzung, wie dargelegt (Erw. 5.3.8.), nicht die Rede sein. Die Mehrheit des - 20 -