5.4.4.3. Mit Recht macht der Gesuchsteller darauf aufmerksam, dass dieser "Abtretungsansatz" den Umstand nicht berücksichtige, dass es vorliegend nur um den milderen Eingriff einer Dienstbarkeitsbegründung gehe. Es drängt sich daher eine nochmalige Relativierung auf, wie sie der Gesuchsteller selbst schon praktiziert hat (Erw. 4.7.) oder wie sie auch schon vom Gericht angeordnet wurde (SKEE 4-EV.2002.50009 vom 4. Mai 2004, Erw. 4.6.). Der ermittelte relative Landwert ist nochmals zu halbieren.