5.4.4. 5.4.4.1. Die Gesuchgegner gehen von einem absoluten Landwert von Fr. 1'000.00/m2 aus (Erw. 2.2.). Der Gesuchsteller basiert auf einem Landwert von Fr. 750.00/m2 (Erw. 2.3.). In einem fast identischen Preisrahmen bewegte sich die Diskussion in einem früheren Streitverfahren zu einem Landerwerb bei der nahe gelegenen W.-Matte (vgl. SKEE 4-EV.2008.31 vom 27. April 2010), wobei das Gericht und namentlich dessen Fachrichter letztlich von einem deutlich unter Fr. 1'000.00/m2 liegenden absoluten Landwert ausgegangen sind (Erw. 6.3.8. im erwähnten SKEE). Mit Rücksicht auf den seitherigen Zeitablauf und die bevorstehende Nutzungsplanungsänderung (Erw.