Es ist im Übrigen wenig wahrscheinlich, dass die Kunden künftig den Eingang zum Kosmetikstudio nicht mehr finden werden, da von der Z.-Strasse her zu Fuss nur ein Abbiegen in die O.-Strasse möglich ist. Der Eingang wird schon von der Einmündung der O.-Strasse aus sichtbar sein. Die Zufahrt ist unabhängig von der LSW von der Z.-Strasse her nicht möglich, weil die Gemeinde auf der O.-Strasse eine Sperre für Fahrzeuge errichtet hat (Protokoll S. 2 f.). Motorisierte Kunden mussten schon bisher rückwärtig zur Streitliegenschaft fahren.