5.3.6. 5.3.6.1. Derzeit wird das Haus ausser zum Wohnen auch für den Betrieb eines Kosmetikstudios genutzt. Darauf weist eine Werbetafel am Balkongeländer hin. - 16 - Diese wird nach Errichtung der LSW nicht mehr sichtbar sein. An der Verhandlung vom 11. Dezember 2019 wurde die Befürchtung geäussert, dass die Kunden den Eingang nicht mehr finden könnten (Protokoll S. 8 f.). Im Auftrag des Gerichts klärte der Kanton daraufhin ab, ob eine Versetzung der Werbetafel an die LSW Z.-Strasse zulässig wäre (Protokoll S. 11).