Die Qualitäten des Vorgartens als gepflegte Erscheinung können grundsätzlich aufgrund der vorgesehenen Anpassungsarbeiten gewahrt werden, werden indessen für passierende Dritte nach Erstellung der LSW nicht mehr wahrnehmbar sein. Dem kann die Sichtschutzfunktion der LSW gegenübergestellt werden, auch wenn die Gesuchgegner angaben, sich durch Passanten und Autofahrer nicht weiter gestört zu fühlen (Protokoll, S. 8). Erfahrungsgemäss bestehen bei länger dauerndem Aufenthalt im Freien Sichtschutzbedürfnisse, die regelmässig entsprechende Umgebungsgestaltungen (Lebhag, Zaun, Palisade, Mauer etc) zur Folge haben.