Wie bereits festgestellt (Erw. 5.3.1.) wurde nach dem Eindruck des Augenscheins der Vorgarten schon bisher kaum zum Verweilen genutzt. Eine Sitzecke zur Nutzung der Abendsonne (Protokoll S. 3.) bliebe von den Platzverhältnissen her auch auf der verkleinerten Fläche möglich, wäre indessen durch den Schattenwurf der LSW zusätzlich begrenzt.