abgetrennt. Die Aufenthaltsqualität erscheint denn auch erheblich beeinträchtigt. Entsprechend wurde darauf bisher auch kein Sitzplatz eingerichtet. Dieser befindet sich an der geschützteren und besser besonnten Süd- ost-Ecke des Gebäudes. An der Verhandlung vom 11. Dezember 2019 wurde zwar geltend gemacht, der Vorgarten werde auch zum Aufenthalt genutzt; es habe hier Abendsonne (Protokoll S. 3.). Für die behauptete Nutzung gab es allerdings keine Hinweise (Fehlen auch einfachster Sitzgelegenheit).