5.2. Die 2,3 m hohe LSW führt entlang der Z.-Strasse und anschliessend entlang der O.-Strasse bis auf die Höhe der Fassadenflucht der Streitliegenschaft. Die Oberkante der LSW wird etwa auf Höhe des Balkonbodens bzw. Mitte des Wohnzimmerfensters (Hochparterre) zu liegen kommen (Protokoll S. 2 und 7). An der Z.-Strasse wird die LSW um gut 1 m von der Parzellengrenze zurückversetzt, wie auch bei anderen Grundstücken in der Nachbarschaft (Parzellen qqq, rrr, ttt, uuu etc.). Hier wird zwischen Strasse und LSW ein Grünstreifen angelegt, der später von der Gemeinde unterhalten werden wird.