Eine Immission ist nur dann übermässig und wertmindernd, wenn sie grundsätzlich von jedermann, der sich in der Lage des Betroffenen befände, so empfunden würde. Zudem wirken sich Immissionen und weiche Faktoren je nach Immobilientyp ganz unterschiedlich auf den Wert der Liegenschaft aus (Canonica/Immobilienbewertung, a.a.O., S. 338 f. und S. 347; siehe zu Ganzen auch Francesco Canonica, Die Bewertung von Baurecht, Nutzniessung und Wohnrecht, Bern 2016, S. 67 ff. [nachfolgend: Canonica/Baurecht]).