Eine spezielle Problematik besteht bei Immissionen wie Luftschadstoffen, Strahlungen, Lärm, Erschütterung sowie bei weichen Faktoren wie Aussichtsverlust, Schattenwurf etc., weil Immissionen und weiche Faktoren subjektiv sehr unterschiedlich wahrgenommen werden. Für die Bestimmung des Minderwerts ist nicht das subjektive Empfinden des betroffenen Grundeigentümers massgebend, sondern das objektivierte eines Durchschnittsmenschen. Eine Immission ist nur dann übermässig und wertmindernd, wenn sie grundsätzlich von jedermann, der sich in der Lage des Betroffenen befände, so empfunden würde.