3.4). Der vorliegend zur Diskussion stehende Minderwert wird gemäss bundesgerichtlicher Erwartung weit unter den geforderten Fr. 30'000.00, also klarerweise innerhalb der Schätzungstoleranz der Streitliegenschaft als Ganzes liegen. - 12 - Die Differenzwertmethode wird denn auch vorwiegend bei schwerwiegenden Eingriffen angewendet, weil sie relativ aufwändig ist und nur Vorgänge einer gewissen Grössenordnung erfasst (Hess/Weibel, a.a.O., S. 302 f.).