Der Einwohnerrat Y. hat die Revision der Bau- und Nutzungsordnung am 7. November 2018 beschlossen. Sie wurde am 18. Dezember 2019, mit Ausnahme einer Bestimmung, welche das Streitobjekt nicht betrifft, kantonal genehmigt. Die geforderte hohe Wahrscheinlichkeit der bevorstehenden Zonenänderung ist damit gegeben.