Gemäss künftigem Zonenplan wird das Gebiet in die Wohn- und Arbeitszone 3 zu liegen kommen, in der generell LES III gilt (§ 13 der künftigen BNO, vgl. nachstehend Erw. 3.2.2. am Ende). Die Nutzungsmöglichkeiten werden ausgeweitet (neben Wohnen auch Verkaufsnutzungen sowie andere mässig störende Nutzungen). Es ist kein Wohnanteil mehr vorgeschrieben (§ 17 der künftigen BNO). Es stellt sich die Frage, ob diese bevorstehende Nutzungsänderung zu berücksichtigen ist.