3.2. 3.2.1. In Y. ist eine Gesamtrevision Nutzungsplanung am Laufen. Der Einwohnerrat genehmigte die Vorlage mit Beschluss vom 7. November 2018. Einige Änderungen im Vergleich zum aufgelegten Projekt stammen vom 12. Dezember 2018. Das hier interessierende Gebiet liegt nach geltendem Bauzonen- und Kulturlandplan (Stand März 2011) in der Wohnzone II und gilt als lärmvorbelastet (Lärmempfindlichkeitsstufe [LES] III). Es ist auch Kleingewerbe zulässig. Der Wohnanteil soll aber im Minimum 70 % betragen (§ 11 der aktuellen Bau- und Nutzungsordnung [BNO] vom 19. Juni 1995).