Das Wohnzimmer im Erdgeschoss sei sodann nicht auf die Kantonsstrasse hin ausgerichtet, die Aussicht des einen, auf diese Strasse ausgerichteten Fensters nicht relevant. Mit einer Brüstungshöhe von 1.3 m diene es primär -7- der Belichtung. Die Aussicht ab dem Obergeschoss werde nicht eingeschränkt (Eingabe vom 15. Mai 2019, S. 5 f.). Die Verlegung des Zugangs auf die O.-Strasse begründe keinen wertrelevanten Nachteil. Es werde schon bisher auf dieser Seite parkiert. Es gebe dort bereits ein Gartentor und einen Gartenweg, der zum Eingang auf der Nordwestseite des Gebäudes führe (Eingabe vom 15. Mai 2019, S. 6).