- Ziffer 9: Definition des Unterhalts der Lärmschutzwand. Sicherstellung, dass die Wand auch von der Süd- und Westseite unterhalten wird. - Ziffer 10: Regelung des Unterhalts der Türe in der Wand zur O.-Strasse. - Ziffer 11: Entschädigung in unbestimmter Höhe für die erforderliche Neugestaltung der nordseitigen Gartenanlage. - Ziffer 12: Neuplatzierung des Briefkastens zu Lasten des Projekts. - Ziffer 13: Aussichtsverlust infolge Lärmschutzwand von den Fenstern des Erdgeschosses. Entschädigung des daraus folgenden Minderwerts. Entschädigung sämtlicher Nachteile an der Liegenschaft, die mit dem Bau der Lärmschutzwand verbunden sind, inklusive Immissionen während der Bauzeit.