D. Das Gericht führte am 11. Dezember 2019 eine Augenscheinverhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll S. 1). Die Sach- und die Rechtslage wurden besprochen. Im Anschluss daran wurde der Kanton aufgefordert, weitere Abklärungen zu machen (Adresse nach Verschiebung des Hauszugangs, Zulässigkeit von Werbetafel an Lärmschutzwand; Protokoll S. 11). E. Mit Eingabe vom 16. Dezember 2019 liess der Vertreter der Gesuchgegner dem Gericht drei Kostennoten zum Verfahren (verschiedene Perioden, alle Instanzen) zukommen. Sie wurden dem Gegenanwalt am 18. Dezember 2019 zur Kenntnis gebracht.