C.4. Die Gesuchgegner verzichteten mit Schreiben vom 3. Juni 2019 auf eine weitere Eingabe und verwiesen auf die bisherigen Rechtsschriften vor dem SKE und dem Verwaltungsgericht. Der Gesuchsteller liess sich am 11. Juni 2019 mit Ausführungen zu den Begehren der Gegenseite betreffend Verfahrens- und Parteikosten vernehmen. Das Schreiben wurde der Gegenseite am 12. Juni 2019 zur Kenntnis gebracht. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen. -4-