3. Die Kosten des Verfahrens von pauschal Fr. 250.00 sind vom Kanton Aargau zu bezahlen. 4. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Gesuchsteller (2) - Gesuchgegnerin Mitteilung - mitwirkende Fachrichterin - mitwirkender Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde -6-