4.2. Die Sektion Landerwerb antwortete darauf mit Eingabe vom 5. April 2019. Sie stützt sich schwergewichtig auf die regierungsrätliche Abweisung der Projekteinwendung der Enteigneten (RRB Nr. 2017-0001517 vom 6. Dezember 2017, S. 8). Das Fazit des Regierungsrats beschränkt sich darin auf die Feststellung, dass der Eingriff in die Eigentumsgarantie verhältnismässig sei und Entschädigungsforderungen vom SKE zu beurteilen seien.