4. 4.1. Mit Beschluss vom 20. März 2019 forderte das SKE die Sektion Landerwerb auf, darzulegen, weshalb der offensichtliche Parkflächenverlust auf der Parzelle aaa im konkreten Fall keine zusätzliche Entschädigung erforderlich mache bzw. weshalb die angebotene Abtretungsentschädigung von Fr. 215.00/m2 den Ansprüchen an eine enteignungsrechtliche Entschädigungsleistung doch gerecht werde.