3.4.2. Die Parzelle aaa im Halte von 1'683 m2 ist mit dem Restaurant C. bebaut. Rund die Hälfte des Grundstücks dient auf den ersten Blick als Parkierfläche für das Gastgewerbe. Diese Fläche verkleinert sich durch die Abtretung um 129 m2 oder um einen knappen Sechstel. Die Einschränkung der Parkiernutzungsmöglichkeiten war wohl Thema während des Projektverfahrens (vgl. RRB Nr. 2017-001517 vom 6. Dezember 2017 [Gesuchbeilage 4]), wurde aber im Entschädigungsverfahren nicht mehr angesprochen.