2.3. Vom Strassenbauprojekt ist auch die A. als Eigentümerin der Parzellen bbb und aaa betroffen. Von diesen Grundstücken sind ca. 11 m2 bzw. ca. 129 m2 an den Kanton abzutreten. Zudem werden ca. 21 m2 bzw. 155 m2 für Anpassungsarbeiten vorübergehend beansprucht. Trotz verschiedener Bemühungen wurde der von der Sektion Landerwerb unterbreitete Enteignungsvertragsentwurf von der zu Enteignenden nicht unterzeichnet. Die übrigen projektnotwendigen Rechtserwerbe konnten abgesehen von einer weiteren Ausnahme einvernehmlich geregelt werden.