3. 3.1. Die Gesuchstellerin wird ermächtigt, zu gegebener Zeit nach Vorliegen der Mutationstabelle des Geometers die Rechtsänderung dem Grundbuchamt Zofingen anzumelden. 3.2. Alle mit der Enteignung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziffer 1 verbundenen Kosten inkl. Vermarkungs-, Vermessungs- und Grundbuchkosten werden von der Gesuchstellerin übernommen. 4. 4.1. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 500.00, der Kanzleigebühr von Fr. 140.00 und den Auslagen von Fr. 150.00, zusammen Fr. 790.00, sind von der Gesuchstellerin zu tragen. 4.2. Es werden keine Parteikosten ersetzt. - 12 -