Über den erforderlichen Kredit soll an der coronabedingt auf den 28. August 2020 verschobenen Sommergemeindeversammlung entschieden werden (Protokoll S. 8). Enteignungsverfahren und Beitragsplanverfahren sind zwar grundsätzlich strikte auseinander zu halten. Dennoch sei festgehalten, dass der von der Gemeinde beabsichtigte Verzicht auf eine Beitragserhebung an die Instandstellungskosten als kulant bezeichnet werden darf (Protokoll S. 7). Davon profitieren alle Anstösser, auch die Gesuchgegner.