7. Der D-Weg, wie auch weitere von der Gemeinde Q. übernommene Strassen, sind unumstritten in einem sehr schlechten Zustand. Üblicherweise sind Erschliessungsanlagen vor der Übernahme durch das Gemeinwesen instand zu stellen, da dieses nachher für den Unterhalt aufzukommen hat. Die Gemeinde Q. hat auf eine vorgängige Sanierung des D-Wegs verzichtet und beabsichtigt gar, diesen auf eigene Kosten, ohne Beteiligung der Anstösser, wiederherzustellen. Über den erforderlichen Kredit soll an der coronabedingt auf den 28. August 2020 verschobenen Sommergemeindeversammlung entschieden werden (Protokoll S. 8).