Gemäss Grundbuchauszug (eingesehen am 12. Juni 2020) ist auf der Parzelle J kein Fahrwegrecht eingetragen. Unter dem Titel Dienstbarkeiten erscheinen nur Näherbaurechte. Die Bereinigung ist offenbar inzwischen vorgenommen worden; sie wäre auf jeden Fall zu Lasten der enteignenden Gemeinde gegangen (Protokoll S. 7). Diese übernimmt auch die Kosten der infolge der Abtretung erforderlichen Grundbuchanpassungen (Protokoll S. 8).