6.2.2. An der Verhandlung vom 10. Juni 2020 monierten die Gesuchgegner, das Wegrecht zu Gunsten der Parzelle J und zu Lasten der Parzelle E sei auf Letzterer gelöscht worden. Auf der Parzelle J sei der Eintrag aber noch vorhanden. Es scheine nicht richtig, dass sie neben dem Landverlust auch noch Kosten für die Bereinigung der Wegdienstbarkeit hätten (Protokoll S. 6). - 10 -