6.2. 6.2.1. Als Inkonvenienzen werden von der Gemeinde, wie üblich, die notwendigen Anpassungsarbeiten im Zusammenhang mit der Instandstellung des D-Wegs übernommen (Erw. 3.2.). Konkret geht es um die Wiederherstellung des beim Bau beanspruchten Privatlandes (z.B. beim Setzen des Randabschlusses). Sollten dabei irgendwelche Schäden an Mauer, Schwelle etc. verursacht werden, würden diese ebenfalls zu Lasten des Projekts behoben (Protokoll S. 3 f.). Auch das Versetzen der Grenzsteine oder Bolzen im Rahnen des Strassenbauprojekts ist selbstverständlich Sache der Gemeinde (Protokoll S. 8).