5. 5.1. Der D-Weg wurde privat erstellt. Der hier interessierende Abschnitt besteht zum Hauptteil aus der Parzelle E, welche die Gemeinde von der C. AG unentgeltlich übernommen hat (Sachverhalt A.1.). Die Parzelle E ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. 5.2. Der D-Weg übermarcht in diesem Bereich an verschiedenen Stellen, so auch bei der Parzelle J. Ein Streifen von ca. 9 m2 des Grundstücks ist überteert und soll der Gemeinde abgetreten werden.