4.7. In einem Entscheid aus dem Jahr 2013 hat das SKE jenen Abschnitt eines an die Erschliessungsstrasse angrenzenden Grundstücks, welcher Teil der geteerten Verkehrsfläche bildete, als ohne Verkehrswert beurteilt. Diese Fläche sei funktional Teil des Strassenraums und könne nicht anderweitig, insbesondere auch nicht zum Parkieren, genutzt werden (SKEE 4- EV.2010.17 vom 5. Juni 2013, Erw. 4.1.6.). Ebenso verweigerte das Gericht eine Entschädigung für einen Teilabschnitt einer öffentlichen Erschliessungsstrasse, welcher auf einem Privatgrundstück lag.