Die Flächennutzungsziffer werde durch die Abtretung nur marginal verkleinert (um 5.4 m2). Die verbleibende Nutzungsreserve von rund 50 m2 (Nutzung total nach Abtretung 261 m2, davon konsumiert 211 m2) lasse einen An- oder Ausbau ohne weiteres zu. Der Flächenverlust könne als durch die Instandstellung des Vorplatzes abgegolten betrachtet werden. Die Forderung von total Fr. 1'050.00 [richtig: Fr. 3'150.00, nämlich 9 m 2 à Fr. 350.00] sei abzuweisen.