2. Im vorliegenden Verfahren ist einzig umstritten, ob die Abtretungsfläche (9 m2) zu entschädigen ist. Weder die Abtretung als solche, noch die Höhe der Entschädigung (Fr. 350.00/m2), falls eine solche zu bezahlen sein sollte, sind umstritten (Protokoll S. 3). -5- 3. 3.1. A. und B. (im Folgenden Gesuchgegner) verlangen für das abzutretende Land Fr. 350.00/m2. Sie argumentieren, infolge des Flächenverlusts könnten auf der Parzelle J künftig keine An- und Ausbauten mehr realisiert werden (Einschreiben vom 16. Dezember 2019). Der Flächenverlust vermindere den Wert des Grundstücks (Protokoll S. 4).