Die beabsichtigte vollständige Bereinigung der privaten Fahrwegrechte auf der künftig öffentlichen Strasse scheiterte am Widerstand einzelner Wegrechtsberechtigter. Die Gemeinde übernahm die Strassengrundstücke schliesslich mit einigen "Restlasten" (Teilabweisungsverfügung des Grundbuchamts S. vom 10. September 2019 und Verzichtserklärung des Gemeinderats Q. [Beilagen zum Schreiben der Bauverwaltung vom 8. Oktober 2019]).