C.1. Der Gemeinderat verhandelte während des laufendenden Enteignungsverfahrens mit den damaligen Eigentümern der Strassenparzellen E, F und G über die Abtretung der Strassengrundstücke. Mit dem bereits erwähnten Abtretungsvertrag vom 28. März 2019 (A.1.) wurde die Übernahme besiegelt. Die beabsichtigte vollständige Bereinigung der privaten Fahrwegrechte auf der künftig öffentlichen Strasse scheiterte am Widerstand einzelner Wegrechtsberechtigter.