4. 4.1. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 500.00, der Kanzleigebühr von Fr. 130.00 und den Auslagen von Fr. 120.00, zusammen Fr. 750.00, sind von der Gesuchstellerin zu tragen. 4.2. Es werden keine Parteikosten ersetzt. - 11 - Zustellung - Gesuchstellerin (2) - Gesuchgegner Mitteilung - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde