1.2. Die Abtretung erfolgt lastenfrei. Das definitive Mass bleibt vorbehalten. 2. Notwendige Anpassungsarbeiten im Rahmen der Instandsetzung des C- Wegs gehen zu Lasten der Gesuchstellerin. 3. 3.1. Die Gesuchstellerin wird ermächtigt, zu gegebener Zeit nach Vorliegen der Mutationstabelle des Geometers die Rechtsänderung dem Grundbuchamt T. anzumelden. 3.2. Alle mit der Enteignung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziffer 1 verbundenen Kosten inkl. Vermarkungs-, Vermessungs- und Grundbuchkosten werden von der Gesuchstellerin übernommen.