2005 S. 280 mit weiteren Hinweisen; BGE 1C_356/2013 vom 5. März 2014 Erw. 2.1.1). 4.3. Die Höhe der Entschädigung ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Entscheids des Spezialverwaltungsgerichts zu bemessen (§ 154 Abs. 2 Satz 2 BauG).